Personalausweis
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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
(psw/ma) Das Bundesinnenministerium macht auf die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Ausweisen in Zeiten der Corona-Krise aufmerksam und reagiert damit insbesondere auf die vielerorts geschlossenen Rathäuser, die derzeit keine oder nur eingeschränkte Antragstellung ermöglichen. Die Informationen des Ministeriums können im Internet unter personalausweisportal.de bzw. direkt auf wuerselen.de und im Serviceportal der Stadt Würselen unter serviceportal.wuerselen.de nachgelesen werden:
Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link www.personalausweisportal.de abrufen.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
Ebenso reicht ein Personalausweis bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit derzeit innerhalb Deutschlands als Identitätsnachweis aus.
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.
Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Antragstellung
Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 2-4 Wochen in Anspruch (keine Garantie). In dringenden Fällen kann direkt im Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Gültigkeiten
- Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Gebühren
- 37,00 Euro ab 24 Jahre
- 22,80 Euro bis 24 Jahre
- 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (siehe Fotomustertafel)
- bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen (siehe Downloads), die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
- bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt