Wahlen
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Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetztes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sog. Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister, Städteregionstag, Städteregionstag)
- Integrationsratswahlen
- Volksbegehren und Bürgerentscheide
Die Organisation der Wahlen ist im Fachdienst 1.1 Zentrale Dienste (Team 1.1.2) angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Stimmbezirke bis hin zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Würselen. In diesem Bereich fällt auch die
Öffnung des Wahllokals im Rathaus ungefähr vier Wochen vor einer jeden Wahl. Hier können Sie als wahlberechtigte Bürger*innen bereits zeitnah vor einer Wahl Ihre Stimme abgeben, wenn Sie am Wahltag selbst verhindert sind.
Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet
Zur Durchführung der Wahlen wurde ein Briefwahlbüro im Rathaus eingerichtet.
Die Wahlunterlagen für die Stichwahl stehen ab Donnerstag, 17. September, zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen, die bereits im Rahmen des Hauptwahltermins beantragt wurden, werden automatisch versandfertig gemacht und am Donnerstag, 17. September, verschickt. Die Zustellung soll bis zum Wochenende (18./19. September) erfolgt sein.
Gleichzeitig kann ab Donnerstag, 17. September, im Rathaus gewählt werden, allerdings nur, wenn bisher kein Briefwahlantrag für den Stichwahltermin vorliegt, da sich in diesem Fall die Wahlunterlagen in der Post befinden. In den meisten Fällen wurden die Briefwahlunterlagen gleichzeitig für den 13. September und für den möglichen Stichwahltermin am 27. September beantragt.
Wer noch keine Briefwahl für den Stichwahltermin beantragt hat, kann also im Rathaus wählen oder wahlweise seine Unterlagen im Rathaus abholen und mit nach Hause nehmen; Voraussetzung ist, dass die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis vorgelegt wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind.
Aktuell gelten folgende Öffnungszeiten für das Wahlamt (ohne Termin):
montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr,
montags bis mittwochs nachmittags von 14 Uhr bis 16 Uhr,
donnerstags nachmittags bis 17.30 Uhr und zusätzlich
Freitag, 25. September, von 8 bis 18 Uhr.
Es wird auf die aktuell notwendigen, einschlägigen Hygienemaßnahmen verwiesen, insbesondere auf das Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung. An der Anmeldung im Rathaus-Foyer sind aktuelle Kontaktdaten zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten zu hinterlegen.
Briefwahlantrag
Bis zum 23. September können Briefwahlunterlagen rund um die Uhr hier beantragt werden.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Die erforderlichen Unterlagen werden jeweils rechtzeitig vor einer Wahl zum Dowload zur Verfügung gestellt (z.B. Antrag auf Eintragung ins Wählerregister von Unionsbürgern).
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