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KiBiz-Zuschussverwaltung

Die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ist im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) geregelt. Das Land gewährt dem Jugendamt für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes geförderten Kindertageseinrichtung betreut wird, einen pauschalierten Zuschuss. Das Jugendamt leitet diese Mittel an die Träger von Einrichtungen weiter, gewährt weitere Zuschüsse für die Aufgaben nach dem KiBiz und überprüft die zweckentsprechende Verwendung.

Das Zuschussverfahren wird über das online-basierte Programm https://www.kibiz.web.nrw.de abgewickelt. Hierzu benötigt der Träger der Kindertageseinrichtung einen kennwortgeschützten Zugang.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.


Weiterführende Informationen

https://www.kibiz.web.nrw.de

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Die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ist im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) geregelt. Das Land gewährt dem Jugendamt für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes geförderten Kindertageseinrichtung betreut wird, einen pauschalierten Zuschuss. Das Jugendamt leitet diese Mittel an die Träger von Einrichtungen weiter, gewährt weitere Zuschüsse für die Aufgaben nach dem KiBiz und überprüft die zweckentsprechende Verwendung.

Das Zuschussverfahren wird über das online-basierte Programm https://www.kibiz.web.nrw.de abgewickelt. Hierzu benötigt der Träger der Kindertageseinrichtung einen kennwortgeschützten Zugang.

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KiBiz, Zuschuss, Landeszuschuss, Kinderbildungsgesetz, Kindertageseinrichtungen, Kindergarten, KiTa, https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1544/show
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