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Eheschließung

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Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.

Wohnen beide Verlobte nicht in Würselen, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Würselen heiraten möchten. Der/die Standesbeamte/in des Wohnortes erteilt eine standesamtliche Ermächtigung und leitet alle Unterlagen an das Standesamt Würselen weiter. Die Anmeldung der Eheschließung besitzt eine sechsmonatige Gültigkeit und innerhalb dieser Zeitspanne muss die Eheschließung  stattfinden, sofern nicht anderweitig vorgelegte Dokumente (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürze Gültigkeit ausweisen.

Ab dem 1. Oktober 2017 werden keine Lebenspartnerschaften mehr begründet, sondern bei gleichgeschlechtlichen Paaren nur noch Ehen geschlossen. Bestehende Lebenspartnerschaft können ab diesem Zeitpunkt in eine Ehe umgewandelt werden.

Eheschließungen können beim Standesamt Würselen für jeden Freitagvormittag terminiert werden und finden in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr im Rathaus Würselen, Morlaixplatz 1, statt.

Darüber hinaus werden Sondertermine an ausgewählten Samstagen angeboten, in der Regel handelt es sich um den letzten Samstag des Monats.

Folgende Samstagstermine stehen im Jahr 2024 zur Verfügung:

27.04.2024, 25.05.2024, 29.06.2024, 27.07.2024, 31.08.2024, 21.09.2024, 26.10.2024, 30.11.2024, 21.12.2024

Zusatztermin:
Mittwoch, 24.04.2024

Die Eheschließungen an den Samstagen finden vormittags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr im Rathaus Würselen, Morlaixplatz 1, statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt Würselen.

Eheschließungen sind darüber hinaus montags-, dienstags- und mittwochs nachmittags im Kulturzentrum "Altes Rathaus", Kaiserstraße 36, möglich; hierfür fällt eine zusätzlich Gebühr an. Termine und weitere Details können bei der Anmeldung zur Eheschließung abgesprochen werden.

Fragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt persönlich (nach voheriger Terminabsprache) nach, da die erforderlichen Unterlagen vom jeweiligen Personenstand und der Staatsangehörigkeit der/s Ehewilligen abhängig sind. Darüber hinaus kann ein Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln erforderlich sein. War einer der Ehewilligen schon einmal im Ausland verheiratet oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich.

Grundsätzlich sollen beide Ehewilligen die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte jedoch einer verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Ehewilligen, mit einer schriftlichen Einverständniserklärung (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung) des anderen Ehewilligen, die Anmeldung vornehmen kann. Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend!

  • Besitzen beide Ehewilligen die deutsche Staatsangehörigkeit beträgt die Grundgebühr 40,00 €
  • bei Auslandsbeteiligung 66,00 €
  • Eheurkunde: 10,00 €
  • Kosten für ein Stammbuch, falls erwünscht
  • erweiterte Meldebescheinigung: 15,00 € p.P.

Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen sowie Urkunden anfallen.

Für einen Samstagstermin fällt eine zusätzlich vorgeschriebene Gebühr in Höhe von 66,00 € an.

Die jeweilige Verwaltungsgebühr ist bei der Antragsstellung bar oder mit EC-Karte zu entrichtetn.

Bei einer Eheschließung im „Alten Rathaus“ fallen weitere Entgelte an.

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