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Sterbefallbeurkundung

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Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalles ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt die notwendigen Unterlagen vor:

  • Todesbescheinigungen (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Personalausweis des Anzeigenden
  • schriftliche Sterbefallanzeige

Die Vorlage weiterer Unterlagen hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab.

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde; evtl. Stammbuch der Eltern

War der Verstorbene verheiratet:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters

War der Verstorbene verwitwet:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

War der Verstorbene geschieden:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Sterbeurkunde 10,00 Euro
  • für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde der gleichen Ausstellungsart 5,00 Euro
  • gebührenfreie Urkunden werden für die Bestattung, für Rentenzwecke und für die Krankenkasse ausgestellt

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