BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Namensrechtliche Erklärungen

Das Standesamt kann im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches diverse Erklärungen über Namensänderungen entgegennehmen, beispielsweise:

Erklärungen zum Ehenamen:

  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens (§ 1355 Abs. 1,3 BGB)
  • Wiederannahme eines früheren Namens/Geburtsnamen (§ 1355 Abs. 5 BGB)
  • Hinzufügung eines Namens (Erklärung eines Doppelnamens) (§1355 Abs. 4 BGB)
  • Widerruf über die Hinzufügung eines Doppelnamens (§ 1355 Abs. 4 BGB)

Erklärungen zum Kindesnamen:

  • Erklärung über die Reihenfolge der Vornamen (§45a PStG)
  • Einbenennung (§1618 BGB)
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge (§ 1617 b Abs. 1 BGB)
  • Namenserteilung (§ 1617a Abs. 2 BGB)
  • Namensänderung der Eltern bzw. eines Elternteils auf den Namen des Kindes (§ 1617c BGB)

Die Bedeutung und Wirkung dieser Namenserklärungen können beim Standesamt erfragt werden. Die Kollegen und Kolleginnen sind gerne beratend tätig.

Gebühren

  • Namensrechtliche Erklärungen 21,00 Euro
  • Bescheinigung über Namensänderung 9,00 Euro
  • Urkundenausstellung 10,00 Euro

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Aufgrund der verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten sind die notwendigen Unterlagen direkt beim Standesamt zu erfragen.

Namensrechtliche Erklärungen

Das Standesamt kann im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches diverse Erklärungen über Namensänderungen entgegennehmen, beispielsweise:

Erklärungen zum Ehenamen:

  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens (§ 1355 Abs. 1,3 BGB)
  • Wiederannahme eines früheren Namens/Geburtsnamen (§ 1355 Abs. 5 BGB)
  • Hinzufügung eines Namens (Erklärung eines Doppelnamens) (§1355 Abs. 4 BGB)
  • Widerruf über die Hinzufügung eines Doppelnamens (§ 1355 Abs. 4 BGB)

Erklärungen zum Kindesnamen:

  • Erklärung über die Reihenfolge der Vornamen (§45a PStG)
  • Einbenennung (§1618 BGB)
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge (§ 1617 b Abs. 1 BGB)
  • Namenserteilung (§ 1617a Abs. 2 BGB)
  • Namensänderung der Eltern bzw. eines Elternteils auf den Namen des Kindes (§ 1617c BGB)

Die Bedeutung und Wirkung dieser Namenserklärungen können beim Standesamt erfragt werden. Die Kollegen und Kolleginnen sind gerne beratend tätig.

Aufgrund der verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten sind die notwendigen Unterlagen direkt beim Standesamt zu erfragen.

  • Namensrechtliche Erklärungen 21,00 Euro
  • Bescheinigung über Namensänderung 9,00 Euro
  • Urkundenausstellung 10,00 Euro
Einbenennung, Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge, Namenserteilung, Ehenamensbestimmung, Wiederannahme des Geburtsnamens, Hinzufügung eines Namens, Widerruf eines Namens, Reihenfolge Vornamen https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1553/show
Standesamt
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Frey

stellv. Amtsleitung und Standesbeamtin (Geburtenanmeldung, Einbürgerungen)

12, Foyer

02405 67-3301
svenja.frey@wuerselen.de

Frau

Töbe

Amtsleitung

11, Foyer

02405 67-3300
ruth.toebe@wuerselen.de

Suche

 

 

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten und Terminregelungen der Stadtverwaltung.
Fragen zum Serviceportal? Hilfe gibt es hier: FAQs

Info zu dieser Seite:

Anwohnerparken, Geburtsurkunde, Zahlungsabwicklung - auf der "Suche"-Seite können Sie gezielt nach Einrichtungen, Dienstleistungen und Ansprechpartnern suchen. Unter den jeweiligen Stichwörtern finden Sie auch die Öffnungszeiten.

Nachricht an die Stadtverwaltung | FAQs zum Serviceportal