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Schwerbehindertenausweis

Beantragung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Den Erstantrag für den Schwerbehindertenausweis können Sie im Rathaus stellen; ebenfalls können vorhandene Ausweise hier verlängert werden.

Das Antragsformular für den Erstantrag steht hier zum Download zur Verfügung. Sie benötigen insbesondere folgende Unterlagen:

  • Informationen zu Ihren gesundheitlichen Problemen
  • Namen der Ärzte, die Sie in den vergangenen zwei Jahren behandelt haben
  • Patientenberichte
  • Lichtbild und schriftliche Einverständniserklärung zur dauerhaften Speicherung des Bildes (biometrisches Bild ist nicht erforderlich)
  • Unterschrift nicht vergessen!

Fragen zum Erstantrag beantwortet Ihnen gerne der Fachdienst 3.4, siehe Kontakt.

Die vollständigen Unterlagen werden von der Stadt Würselen anschließend an das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen weitergeleitet und dort bearbeitet:

StädteRegion Aachen
A 57 - Schwerbehindertenrecht
Zollernstraße 10
52070 Aachen (Besucheradresse)
Tel.: 0241 5198-0
Fax: 0241 5198-5790
E-Mail: schwerbehindertenrecht@staedteregion-Aachen.de

Neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat

Seit September 2014 wird der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Der bisherige Papierausweis behält seine Gültigkeit und kann weiterhin verlängert werden.

Die Produktion der neuen Schwerbehindertenausweise erfolgt durch die Firma  "ComCard" aus Sachsen und wird von dort aus per Post zugestellt.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:

  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • Gl = gehörlos

Mit den Merkzeichen G und GL können Sie wählen: Entweder Sie fahren billiger mit Bussen und Bahnen, oder Sie zahlen weniger Steuern für Ihr Auto. 

  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    • Mit dem Merkzeichen aG können Sie billiger mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
    • Sie können einen Parkausweis erhalten. 
  • B = Begleitperson

Eine Person, die Ihnen hilft, darf mit Ihnen mitfahren. Mit dem Merkzeichen B braucht die Begleitperson in Bussen und Bahnen nicht zu bezahlen. 

  • RF = Ermäßigung der Rundfunkgebühren

Mit dem Merkzeichen RF zahlen Sie weniger Rundfunkgebühren. 

  • H = Hilflosigkeit
    • Mit dem Merkzeichen H können Sie umsonst mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto. 
  • Bl = Blindheit
    • Mit dem Merkzeichen Bl können Sie umsonst mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
    • Sie können einen Parkausweis erhalten. 

(Quelle: StädteRegion Aachen, Januar 2016)

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

ggfs. Passbild und Schwerbehindertenausweis


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen für schwerbehinderte Menschen stehen bei der StädteRegion Aachen online zur Verfügung:

www.staedteregion-aachen.de | Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenausweis
Beantragung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Den Erstantrag für den Schwerbehindertenausweis können Sie im Rathaus stellen; ebenfalls können vorhandene Ausweise hier verlängert werden.

Das Antragsformular für den Erstantrag steht hier zum Download zur Verfügung. Sie benötigen insbesondere folgende Unterlagen:

  • Informationen zu Ihren gesundheitlichen Problemen
  • Namen der Ärzte, die Sie in den vergangenen zwei Jahren behandelt haben
  • Patientenberichte
  • Lichtbild und schriftliche Einverständniserklärung zur dauerhaften Speicherung des Bildes (biometrisches Bild ist nicht erforderlich)
  • Unterschrift nicht vergessen!

Fragen zum Erstantrag beantwortet Ihnen gerne der Fachdienst 3.4, siehe Kontakt.

Die vollständigen Unterlagen werden von der Stadt Würselen anschließend an das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen weitergeleitet und dort bearbeitet:

StädteRegion Aachen
A 57 - Schwerbehindertenrecht
Zollernstraße 10
52070 Aachen (Besucheradresse)
Tel.: 0241 5198-0
Fax: 0241 5198-5790
E-Mail: schwerbehindertenrecht@staedteregion-Aachen.de

Neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat

Seit September 2014 wird der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Der bisherige Papierausweis behält seine Gültigkeit und kann weiterhin verlängert werden.

Die Produktion der neuen Schwerbehindertenausweise erfolgt durch die Firma  "ComCard" aus Sachsen und wird von dort aus per Post zugestellt.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:

  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • Gl = gehörlos

Mit den Merkzeichen G und GL können Sie wählen: Entweder Sie fahren billiger mit Bussen und Bahnen, oder Sie zahlen weniger Steuern für Ihr Auto. 

  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    • Mit dem Merkzeichen aG können Sie billiger mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
    • Sie können einen Parkausweis erhalten. 
  • B = Begleitperson

Eine Person, die Ihnen hilft, darf mit Ihnen mitfahren. Mit dem Merkzeichen B braucht die Begleitperson in Bussen und Bahnen nicht zu bezahlen. 

  • RF = Ermäßigung der Rundfunkgebühren

Mit dem Merkzeichen RF zahlen Sie weniger Rundfunkgebühren. 

  • H = Hilflosigkeit
    • Mit dem Merkzeichen H können Sie umsonst mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto. 
  • Bl = Blindheit
    • Mit dem Merkzeichen Bl können Sie umsonst mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
    • Sie können einen Parkausweis erhalten. 

(Quelle: StädteRegion Aachen, Januar 2016)

ggfs. Passbild und Schwerbehindertenausweis

Weitere Informationen für schwerbehinderte Menschen stehen bei der StädteRegion Aachen online zur Verfügung:

www.staedteregion-aachen.de | Schwerbehindertenrecht

Behindert, Behinderung, Rollstuhl, Handicap, Schwerbehinderte, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, Schwerbehindertenantrag https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1560/show
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