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Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung der Stadtverwaltung Würselen. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die in vielen Lebensbereichen noch bestehende Benachteiligung von Frauen abgebaut wird. Sie ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und in ihrer Arbeit weisungsfrei.

Sie informiert, diskutiert, vernetzt und organisiert Fortbildungen sowie Veranstaltungen und arbeitet mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an verschiedenen Schwerpunktthemen und berät die Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger.

Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich zum einen aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW - interne Aufgaben - und zum anderen aus § 5 Absatz 3 GO NW - externe Aufgaben.

Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Frauenförderung und Gleichstellungsarbeit in der Stadtverwaltung
  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Migrantinnen
  • Mädchenförderung
  • Frauen in der Erwerbsarbeit
  • Frauen und Gesundheit
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen
  • Arbeitskreis Trennung und Scheidung im Nordkreis der Städteregion Aachen
  • Frauen und Armut
  • Frauen in der Geschichtsschreibung der Stadt Würselen

Aktuelle Informationen über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sowie Veranstaltungen, Downloads und Rechtsgrundlagen
sind auf der städtischen Webseite zu finden:

www.wuerselen.de/gleichstellung

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.


Weiterführende Informationen

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW können Sie auf der Seite der Landesregierung NRW nachlesen:

www.land.nrw | Suche: Landesgleichstellungsgesetz

Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung der Stadtverwaltung Würselen. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die in vielen Lebensbereichen noch bestehende Benachteiligung von Frauen abgebaut wird. Sie ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und in ihrer Arbeit weisungsfrei.

Sie informiert, diskutiert, vernetzt und organisiert Fortbildungen sowie Veranstaltungen und arbeitet mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an verschiedenen Schwerpunktthemen und berät die Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger.

Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich zum einen aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW - interne Aufgaben - und zum anderen aus § 5 Absatz 3 GO NW - externe Aufgaben.

Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Frauenförderung und Gleichstellungsarbeit in der Stadtverwaltung
  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Migrantinnen
  • Mädchenförderung
  • Frauen in der Erwerbsarbeit
  • Frauen und Gesundheit
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen
  • Arbeitskreis Trennung und Scheidung im Nordkreis der Städteregion Aachen
  • Frauen und Armut
  • Frauen in der Geschichtsschreibung der Stadt Würselen

Aktuelle Informationen über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sowie Veranstaltungen, Downloads und Rechtsgrundlagen
sind auf der städtischen Webseite zu finden:

www.wuerselen.de/gleichstellung

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW können Sie auf der Seite der Landesregierung NRW nachlesen:

www.land.nrw | Suche: Landesgleichstellungsgesetz

Frauenförderung https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1563/show
Gleichstellungsstelle
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Tamm-Kanj

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Würselen

210, 5. Ebene

02405 67-1800
silke.tamm-kanj@wuerselen.de

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