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Kleinkläranlagen und Abortgruben

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Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung des Abwassers. Verwendet werden sie, wenn eine Abwasserentsorgung durch Anschluss an kommunale Kläranlagen aus technischen, satzungsrechtlichen oder finanziellen Gründen nicht in Frage kommt.

Wenn sich auf Grundstücken im Stadtgebiet Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben befinden, sind die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, die Entleerung durch die Stadt vornehmen zu lassen. Dies können Sie entweder schriftlich, telefonisch oder persönlich bei uns beantragen.

Nähere Erläuterungen finden Sie in § 9 der städtischen Entwässerungssatzung (siehe Download).

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