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Vormundschaften und Pflegschaften

Beschreibung Beschreibung

Bei einer Vormundschaft:

  • nimmt der Vormund die elterlichen Sorge für die Kinder und Jugendlichen (Mündel) wahr, für die er als Vormund durch das Amtsgericht bestellt wurde; dies umfasst Entscheidungen über den Lebensort und die Bestimmung der Kindertagesstätte, der Schule oder die Ausbildungsstelle, ja nach Lebensort in Abstimmung mit den Pflegeeltern oder den Heimerziehern oder den leiblichen Eltern
  • wählt der Vormund die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragt sie
  • legt der Vormund mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigt deren Umsetzung
  • verwaltet der Vormund das Vermögen von Kindern und Jugendlichen, und regelt ihre Erbschaftsangelegenheiten und macht Sozialleistungen geltend
  • vertritt der Vormund seine Mündel in gerichtlichen Verfahren und sorgt für eine angemessene Anhörung und Beteiligung seiner Mündel
  • trifft der Vormund Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge
  • pflegt der Vormund regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen
  • begleitet der Vormund minderjährige Mütter als ihr Vormund oder gesetzlicher Vormund ihrer Kinder und unterstützt sie in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten

Bei einer Pflegschaft:

wurde/n dem Jugendamt nur ein oder mehrere Teilbereiche der gesamten elterlichen Sorge übertragen, dies kann z.B. nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Antragsrecht auf Hilfen zur Erziehung, die Regelung von schulischen oder behördlichen Angelegenheiten, das Namensbestimmungsrecht, das Recht auf Entscheidung über die Religionswahl oder die Regelung einer Erbschaft sein oder eine Kombination aus diesen Rechten.

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