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Bauservice | Bauberatung (bauordnungsrechtlich)

Beschreibung

Anfrage im Bauservice

Die Bauberatung der Stadt Würselen berät zu Bauvorhaben, bevor ein Bauantrag gestellt wird, und zwar im Planungsrecht (Bebauungsplan, Einfügung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), Zulässigkeit im Außenbereich § 35 BauGB) sowie im Bauordnungsrecht (Genehmigungsverfahren, Abstandsflächen, Brandschutz etc.)

Für eine erste Beratung im Bauservice können Sie gerne eine E-Mail an bauservice@wuerselen.de senden.

Um die Anfrage beantworten zu können, bitten wir Sie, nachfolgende Angaben in der E-Mail zu formulieren:

  • Angaben zur anfragenden Person 
    (Name und Status z.B. Eigentümer, Bauherr oder Architekt, Entwurfsverfasser)
  • Objektanschrift oder Angabe Gemarkung, Flur und Flurstück*e
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme*n - z.B. Nutzungsänderung, Größe des Vorhabens/Objektes , Lage auf dem Grundstück etc.
  • skizzenhafte Darstellung der Maßnahme z.B. im Luftbild, in Bestandszeichnungen etc.
  • für mögliche Rückfragen ggf. Angabe einer Telefonnummer


In erster Linie erfolgt eine Beratung zu:

  • bauaufsichtlichen Antragsverfahren
  • Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen
  • Verfahrensschritten und Ansprechpartner
  • Unterlagen und Bauvorlagen für Antragsverfahren

Die Bauaufsichtsbehörde übernimmt nicht die Planung eines Vorhabens, sondern gibt nur eine mündliche Auskunft zu konkreten Fragen, die das öffentliche Baurecht betreffen.

Bei Fragen zum Planungsrecht wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner, siehe unter: Bauberatung (planungsrechtlich).

Hinweis

Bei der Auskunft im Bauservice handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft im Rahmen der planungs- und bauordnungsrechtlichen Beratung. Rechtsansprüche können aus den Angaben nicht hergeleitet werden.

Rechtsverbindliche Aussagen können generell nur über eine kostenpflichtige Bauvoranfrage oder Baugenehmigung erteilt werden.

Die Bauberatung in üblichem Umfang ist kostenlos. Eine intensive, über die normale Information hinausgehende Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens in Sachen Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht beträgt 15 Euro für Bauherren (Personen gem. § 53 BauO NRW) bzw. 35 Euro für Entwurfsverfasser (§ 54 i.V.m § 67 BauO NRW) je angefangene halbe Stunde.

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Zuständige Kontaktpersonen