BIS: Suche und Detail

Wohnraumvermittlung

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Wohnungssuche für öffentlich-geförderte Wohnungen

Wenn Sie im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins sind oder diesen bei der Stadt Würselen beantragt haben oder beantragen möchten, so können Sie sich für die Wohnungssuche in Würselen eintragen lassen.

Der auszufüllende Antag befindet sich bei den Downloads und ist dem Fachdienst 4.3 zu übersenden. Wichtig sind möglichst vollständige Angaben, da bei einer möglichen Belegung einer freiwerdenden Wohnung diese nach Dringlichkeit vergeben wird.

Situation in Würselen (Stand 02/2019)

Auf dem Stadtgebiet Würselens (Würselen, Broichweiden, Bardenberg) existieren momentan ca. 500 öffentlich-geförderte Wohnungen. Aufgrund des Bestandsschutzes und der in der Regel günstigen Mieten ist die Fluktuation sehr gering.

Die Stadt Würselen besitzt bei ca. 100 Wohnungen ein Besetzungsrecht. Das Besetzungsrecht sieht vor, dass die Stadt einen Mieter für diese Wohnungen bestimmen kann. Bei den restlichen Wohnungen darf der Vermieter sich Mieter selber aussuchen.

Bei jeder freiwerdenden Wohnung wird mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeiten zu erörtern, die Wohnung mit einem Wohnungssuchenden zu belegen.

Bei knapp 40.000 Einwohnern, die Würselen zählt, sind die Aussichten, eine öffentlich-geförderte Wohnung zu erhalten, eher gering.

Daher ist es unbedingt notwendig, dass Sie weiterhin selber eine Wohnung suchen und auch den freifinanzierten Markt beobachten.

Zusätzlich können Sie sich auch bei anderen Städten in deren Wohnungsbedarfslisten als wohnungssuchend eintragen lassen, vorausgesetzt dieser Service wird angeboten. Daher ist ein Telefonat oder persönliche Vorsprache bei der gewünschten Zielstadt sinnvoll.

Neben den Kontaktdaten der Kollegen der Nachbarstädte haben wir Ihnen auch eine Liste mit den drei größeren Verwaltern in Würselen zusammengestellt. Diese steht Ihnen auch als Download zur Verfügung und soll Ihnen bei der Suche helfen.

Notunterkünfte

Im öffentlich-geförderten Wohnraum gibt es keine Wohnungen für “Notfälle”, d. h. kurzfristig aufkommender dringlicher Wohnungsbedarf kann unter normalen Umständen nicht durch öffentlich-geförderten Wohnraum aufgefangen werden. Daher müssen Sie sich bei akuter Lage (drohende Obdachlosigkeit, Kündigung/Räumung, etc.) an den Fachdienst 3.3 (Soziales) bei der Stadt Würselen wenden.

Fachdienst 4.3 Stadtplanung, Umwelt und Wohnen

Eine Aufnahme in die Wohnungsbedarfsliste der Stadt Würselen ist gebührenfrei.

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