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Korruptionsprävention

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Die Stadt Würselen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Korruption innerhalb der Verwaltung mit allen gebotenen Mitteln zu bekämpfen. Dabei geht es nicht darum, innerhalb der Ver-waltung ein Klima des Misstrauens zwischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Vorgesetzten zu erzeugen, sondern vielmehr um die Tatsache, dass Korruption ALLEN schadet und damit auch alle etwas angeht – auch Bürgerinnen und Bürger sowie Auftragnehmer der Stadt Würselen.

Der Rat der Stadt Würselen hat die örtliche Rechnungsprüfung mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz beauftragt.

Hierzu gehören insbesondere die nachstehenden Aufgaben:

  • Ansprechpartner für Beschäftigte, auch ohne Einhaltung des Dienstweges im Korruptionsverdachtsfall
  • Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würselen im Falle eines Korruptionsverdachtes
  • Beratung der Behördenleitung und der Führungskräfte gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz
  • Aufklärung der Beschäftigten im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
  • Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Ermittlungsarbeit

Die zuständie Ansprechpartnerin steht für alle Fragen zu den vorbeugenden Maßnahmen, zum Umgang mit den Korruptionsindikatoren sowie im Falle eines Korruptionsverdachtes beratend zur Verfügung.

Auf der Seite recht.nrw.de vom MInisterium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen stehen die gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen zur Verfügung:

  • Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG)
  • Runderlass: „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)“

recht.nrw.de

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