Haushalt
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Entwurf Doppelhaushalt 2023/2024
Nachdem die Stadt Würselen seit dem Jahr 2012 den jeweiligen Haushalt mit einem Haushaltssanierungsplan beschlossen hatte, ist dies nun erstmalig nicht mehr notwendig. Auch für die Haushaltsjahre 2023ff. gelten – wie schon für das Haushaltsjahr 2022 – wieder die für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen regulären Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung. Kurzum: Der städtische Haushalt ist in den Jahren 2023 bis 2027 fiktiv ausgeglichen, so dass der Haushaltsausgleich bis 2027 durch den kompletten Einsatz der Ausgleichsrücklage und in den Jahren 2026 und 2027 über die Allgemeine Rücklage erfolgt. Ein Haushaltssicherungskonzept muss noch nicht aufgestellt werden. Steuererhöhungen sind für die Jahre 2023 und 2024 aktuell nicht vorgesehen, dies kann sich aber in den Haushaltsberatungen noch ändern. Für die Jahre 2025 und 2026 soll der Hebesatz der Grundsteuern A und B weiter stabil bleiben. Was dies letztendlich im Rahmen der Grundsteuerreform für den Haushalt 2025ff. und einzelne:n Steuerzahler:innen bedeutet, bleibt abzuwarten. Für das Jahr 2027 ist aktuell in der mittelfristigen Finanzplanung eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern A und B auf einen Hebesatz in Höhe von 1.120 eingeplant.
Allerdings werden sowohl die Liquiditätskredite als auch die Investitionskredite erhöht werden müssen. Der so genannte Corona bedingte Schaden endet mit dem Jahr 2023, hinzu kommt seit dem Jahr 2022 aber die Isolierung der Haushaltsbelastungen der infolge des Krieges gegen die Ukraine auf das Haushaltsjahr entstehen. Diese beläuft sich im Zeitraum 2023 bis 2026 auf rund 32,4 Mio. Euro. Bei den Investitionen schlagen vor allem das Gymnasium, die Projekte rund um die zentrale Ortsentwicklung in Broichweiden, die notwendigen baulichen Anpassungen an den Grundschulen sowie die Netzgesellschaft Wasser zu Buche.
Digitaler Entwurf Doppelhaushalt 2023/2024
Entwurf Doppelhaushalt 2023/2024 (pdf:ca. 5 MB)
Städtischer Doppelhaushalt 2021/2022 sowie mittelfristige Planung 2023 bis 2025
Der Haushaltsplan 2021/2022 und der Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz wurden am 23.03.2021 vom Rat der Stadt Würselen beschlossen. Mit Verfügung vom 07.10.2021 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als Obere Kommunalaufsicht. Auf Grund einer Verfügung des Städteregionsrates Aachen als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde vom 11.10.2021 erfolgte die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 18.10.2021.
Der städtische Haushalt ist auch in den Jahren 2021 bis 2025 wieder ausgeglichen. Erfreulich ist, dass der Haushalt eine gestaffelte Beitragsbefreiung im Kindergarten- und OGS-Bereich beinhaltet. Bei den Investitionen ist vor allem der Neubau des Gymnasiums kostenintensiv. Ebenso ist hier die Erweiterung der Gesamtschule, ein möglicher Neubau bzw. die Erweiterung der Grundschule Würselen-Mitte, der Neubau der Feuerwache oder die „Projekte Parkstraße“ zu nennen. Zur Finanzierung sind sowohl die Liquiditäts- als auch die Investitionskredite erhöht worden.
Der so genannte Corona-bedingte Schaden beläuft sich dabei im Zeitraum 2021 bis 2024 auf rund 30,6 Mio. Euro.
Die Haushaltsdaten stehen hier zum Download bereit. Der Haushaltssatzung steht darüber hinaus gemäß § 80 Abs. 6 GO NRW bis zum Ende der Auslegung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 nach § 96 Abs. 2 GO NRW zur Einsichtnahme im Rathaus Würselen, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen, Zimmer 122 während der Öffnungszeiten aus.
Doppelhaushalt 2021/2022 (pdf: 7,55 MB)
Städtischer Haushalt 2019 sowie mittelfristige Planung 2020 bis 2022
Mit dem Haushalt 2019 einschließlich mittelfristiger Planung 2020 bis 2022 hat die Stadt Würselen einen weiteren Haushaltsplan vorgelegt, der vollständig nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) gestaltet wurde.
Der Haushaltsplan 2019 und der Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz wurden am 18.06.19 vom Rat der Stadt Würselen beschlossen. Mit Verfügung vom 17.07.2019 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als Obere Kommunalaufsicht. Auf Grund einer Verfügung des Städteregionsrates Aachen als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.07.2019 erfolgte die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10 vom 02.08.2019.
Die Haushaltsdaten stehen hier zum Download bereit. Der Haushaltsplan steht darüber hinaus in der Stadtbücherei im Kulturzentrum Altes Rathaus, Kaiserstraße 36, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Haushalt 2019 (pdf: 34 MB)
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Städtischer Haushalt 2018 sowie mittelfristige Planung 2019 bis 2021
Mit dem Haushalt 2018 einschließlich mittelfristiger Planung 2019 bis 2021 hat die Stadt Würselen einen weiteren Haushaltsplan vorgelegt, der vollständig nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) gestaltet wurde.
Der Haushaltsplan 2018 und der Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz wurden am 08.03.2018 vom Rat der Stadt Würselen beschlossen und den Aufsichtsbehörden zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als Obere Kommunalaufsicht erfolgte mit Verfügung vom 15.06.2018, so dass gemäß Verfügung des Städteregionsrates Aachen als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde vom 26.06.2018 die Haushaltssatzung bekannt gemacht wird.
Die Haushaltsdaten stehen hier zum Download bereit:
Haushalt 2018 (pdf: 17 MB)
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