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Handwerkerparkausweis


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Parkausweisen (Anwohnerparkausweis/Handwerkerparkausweis) einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen unterliegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen),

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können fortan drei verschiedene Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweise) ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und zu erhebende Verwaltungsgebühr unterscheiden:

  • Ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen (ausschließlich gültig im Stadtgebiet Würselen)
  • Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
  • Landesweiter Ausweis (gültig in Nordrhein-Westfalen)

Der "neue" Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Ein Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.

Der Antrag steht ebenfalls zum Download bereit. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen der Handwerkerparkausweis sofort ausgehändigt.

 

Gebühren

  • Kommunaler Ausweis: 95,- Euro pro Jahr
  • Regierungsbezirksweiter Ausweis: 180,- Euro pro Jahr
  • Landesweiter Ausweis: 300,- Euro pro Jahr

Barzahlung bei der Stadtkasse oder per Banküberweisung.

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen),

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können fortan drei verschiedene Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweise) ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und zu erhebende Verwaltungsgebühr unterscheiden:

  • Ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen (ausschließlich gültig im Stadtgebiet Würselen)
  • Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
  • Landesweiter Ausweis (gültig in Nordrhein-Westfalen)

Der "neue" Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Ein Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.

Der Antrag steht ebenfalls zum Download bereit. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen der Handwerkerparkausweis sofort ausgehändigt.

 
  • Kommunaler Ausweis: 95,- Euro pro Jahr
  • Regierungsbezirksweiter Ausweis: 180,- Euro pro Jahr
  • Landesweiter Ausweis: 300,- Euro pro Jahr

Barzahlung bei der Stadtkasse oder per Banküberweisung.

Parkausweis, parken, Handwerker, Handwerk, Gewerbe https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1654/show
Ordnungsamt (A 32)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Poschen

23, 1. Ebene

02405 67-3214
jana.poschen@wuerselen.de

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