Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Festsetzung von Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII:
Bearbeitung von Anträgen auf:
- Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege außerhalb des Haushaltes
- Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gemäß der Jugendhilferichtlinien
Bewilligung von:
- Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (z.B. stationäre und ambulante Hilfen, Teilhabebeeinträchtigung z.B. Legasthenie/Dyskalkulie)
Zahlbarmachung von Jugendhilfeleistungen:
- Übernahme der Kosten für stationäre Jugendhilfemaßname (Heimerziehung oder Pflegefamilie)
- Übernahme der Kosten für ambulante Jugendhilfemaßnamen
- Übernahme der Kosten für Tagesgruppen
Kostenheranziehung und Berechnung von Kostenbeiträgen:
- Mitteilung über die Kostenbeitragsverpflichtung
- Berechnung und Festsetzung des Kostenbeitrages
- Geltendmachung gegenüber anderen (Sozial)Leistungsträger
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.