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Stadtwappen

Wie im Wappen der früheren Gemeinde Bardenberg verweisen auch im viergeteilten Würselener Stadtwappen aus dem Jahre 1922 silberner Hammer und Schlägel auf grünem Grund über goldenem Dreiberg auf den Bergbau. Das daneben im rechten Feld abgebildete schwarze Kreuz auf silbernem Grund weist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Erzdiözese Köln hin. Die beiden oberen Felder zeigen links auf goldenem Grund den schwarzen, rotbewehrten Reichsadler als Hinweis auf die einstige Zugehörigkeit zum "Aachener Reich", sowie rechts auf grünem Grund einen von links unten nach rechts oben verlaufenden silbernen Wellenbalken als Hinweis auf die Wurm, das bedeutendste fliessende Gewässer im Stadtgebiet.

Hinweis zur Wappennutzung durch Dritte

Gemäß § 14 der Gemeindeordnung NRW haben die Gemeinden das Recht, Wappen, Siegel und Flaggen zu führen. Die Verwendung dieser Hoheitszeichen unterliegen gesetzlichem Schutz. Eine Nutzung des Stadtwappens durch Dritte ist daher nur in eingeschränktem Maße möglich und bedarf der Genehmigung des Hoheitsträgers. Dies gilt auch für ehemalige Wappen der Gemeinden sowie für Gemeindeteile ggf. sind hierzu Lizenzvereinbarungen mit den Antragstellern zu treffen.

Die Genehmigung wird i. d. R. nur für den beantragten Zweck erteilt, eine Nutzung für andere Zwecke oder eine Weitergabe des Wappens an Dritte bedarf wiederum der Genehmigung durch die Stadt Würselen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Stadtwappen

Wie im Wappen der früheren Gemeinde Bardenberg verweisen auch im viergeteilten Würselener Stadtwappen aus dem Jahre 1922 silberner Hammer und Schlägel auf grünem Grund über goldenem Dreiberg auf den Bergbau. Das daneben im rechten Feld abgebildete schwarze Kreuz auf silbernem Grund weist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Erzdiözese Köln hin. Die beiden oberen Felder zeigen links auf goldenem Grund den schwarzen, rotbewehrten Reichsadler als Hinweis auf die einstige Zugehörigkeit zum "Aachener Reich", sowie rechts auf grünem Grund einen von links unten nach rechts oben verlaufenden silbernen Wellenbalken als Hinweis auf die Wurm, das bedeutendste fliessende Gewässer im Stadtgebiet.

Hinweis zur Wappennutzung durch Dritte

Gemäß § 14 der Gemeindeordnung NRW haben die Gemeinden das Recht, Wappen, Siegel und Flaggen zu führen. Die Verwendung dieser Hoheitszeichen unterliegen gesetzlichem Schutz. Eine Nutzung des Stadtwappens durch Dritte ist daher nur in eingeschränktem Maße möglich und bedarf der Genehmigung des Hoheitsträgers. Dies gilt auch für ehemalige Wappen der Gemeinden sowie für Gemeindeteile ggf. sind hierzu Lizenzvereinbarungen mit den Antragstellern zu treffen.

Die Genehmigung wird i. d. R. nur für den beantragten Zweck erteilt, eine Nutzung für andere Zwecke oder eine Weitergabe des Wappens an Dritte bedarf wiederum der Genehmigung durch die Stadt Würselen.

Wappen, Wappenangelegenheiten, Wappennutzung, Genehmigung, Erlaubnis https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1673/show
Bürgermeisterbüro (S 13)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Ameri

Stabsstellenleitung und Pressesprecherin der Stadt Würselen

131a, 3. Ebene

02405 67-1300
miriam.ameri@wuerselen.de

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