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Nachbeurkundung Sterbefall/Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Geburt im Ausland

Wurden Sie im Ausland geboren, haben dort die Ehe geschlossen oder ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung in ein deutsches Personenstandsregister bei einem Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in ein deutsches Eheregister eingetragen werden, wenn diese rechtsgültig geschlossen wurde und dem deutschen Recht nicht widerspricht.

Eine Nachbeurkundung ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose
  • heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Zuständig ist das Standesamt am deutschen Wohnsitz der zu beurkundenden Person.

Gebühren

  • Antrag auf Nachbeurkundung (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) 40,00 Euro
  • Antrag auf Nachbeurkundung (Sterbefall) 21,00 Euro
  • ggfls. Eidesstaatliche Versicherung 21,00 Euro
  • ggfls. namensrechtliche Erklärungen 21,00 Euro
  • Urkundenausstellung 10,00 Euro

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Fragen Sie bitte bei den zuständigen Sachbearbeitern persönlich - nicht telefonisch - nach, da die erforderlichen Unterlagen vom Einzelfall abhängig sind. Sie erhalten in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Liste über die beizubringenden Unterlagen.

Antragsberechtigt sind:

bei Geburten

  • die zu beurkundende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • dessen Ehe- oder Lebenspartner(in)

bei Eheschließungen

  • jeder Ehepartner

wenn beide Ehepartner verstorben sind

  • deren Eltern
  • deren Kinder

bei Sterbefällen

  • Kinder
  • Eltern
  • Ehe- oder Lebenspartner
Nachbeurkundung Sterbefall/Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Geburt im Ausland

Wurden Sie im Ausland geboren, haben dort die Ehe geschlossen oder ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung in ein deutsches Personenstandsregister bei einem Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in ein deutsches Eheregister eingetragen werden, wenn diese rechtsgültig geschlossen wurde und dem deutschen Recht nicht widerspricht.

Eine Nachbeurkundung ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose
  • heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Zuständig ist das Standesamt am deutschen Wohnsitz der zu beurkundenden Person.

Fragen Sie bitte bei den zuständigen Sachbearbeitern persönlich - nicht telefonisch - nach, da die erforderlichen Unterlagen vom Einzelfall abhängig sind. Sie erhalten in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Liste über die beizubringenden Unterlagen.

Antragsberechtigt sind:

bei Geburten

  • die zu beurkundende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • dessen Ehe- oder Lebenspartner(in)

bei Eheschließungen

  • jeder Ehepartner

wenn beide Ehepartner verstorben sind

  • deren Eltern
  • deren Kinder

bei Sterbefällen

  • Kinder
  • Eltern
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Antrag auf Nachbeurkundung (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) 40,00 Euro
  • Antrag auf Nachbeurkundung (Sterbefall) 21,00 Euro
  • ggfls. Eidesstaatliche Versicherung 21,00 Euro
  • ggfls. namensrechtliche Erklärungen 21,00 Euro
  • Urkundenausstellung 10,00 Euro
Sterbefall, Tod, Eheschließung, Hochzeit, Ehe, Heirat, Lebenspartnerschaft, Geburt, Ausland, Auslandseheschließung, Heirat im Ausland, Hochzeit im Ausland, Geburt im Ausland https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/16803/show
Standesamt
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Frey

stellv. Amtsleitung und Standesbeamtin (Geburtenanmeldung, Einbürgerungen)

12, Foyer

02405 67-3301
svenja.frey@wuerselen.de

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