Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
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Grundsätzlich können Urkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Von Bedeutung ist hierbei, dass nicht der Wohnort für die Beurkundung maßgeblich ist, sondern der Heiratsort bzw. der häufig durch den Sitz des jeweiligen Krankenhauses zwingend vorgegebene Geburts- oder Sterbeort. Beim Standesamt Würselen werden alle Urkunden aus den Personenstandsbüchern der bisherigen Standesämter Würselen Bardenberg, Broich, Broichweiden und Weiden ausgestellt.
Bevor Sie eine Urkunde anfordern, sollten Sie wissen, welche Art von Urkunde benötigt wird. Folgende Urkunden kann das Standesamt Würselen ausstellen:
- Geburtsurkunde (DIN A4)
- Geburtsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- Gekürzte Geburtsurkunde (DIN A4 oder DIN A5)
- mehrsprachige Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde (DIN A4)
- Eheurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- mehrsprachige Eheurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN A4)
- Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN A5)
- beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde (DIN A4)
- Sterbeurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- mehrsprachige Sterbeurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Bescheinigung über die Geburtszeit
- Bescheinigung über eine Namensänderung
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt "Urkunden" entnehmen.
Sollten im Einzelfall Besonderheiten vorliegen, so kann ein Telefonat manches klären - rufen Sie gerne an!
Benötigt Ihre vom Standesamt Würselen ausgestellte Urkunde eine Apostille, so wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Köln (siehe Link).
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für eine Urkunde beträgt 10 Euro, die Gebühr für jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
Beispiel: Zwei mehrsprachige Urkunden kosten 15 Euro, eine mehrsprachige Urkunde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Register 20 Euro.
Bescheinigung über eine Namensänderung: 9,00 Euro
Bescheinigung über die Geburtszeit: 6,00 Euro
Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in Bar oder EC-Karte zu zahlen.
Bei schriftlicher Beantragung und beim Online-Antrag wird die Verwaltungsgebühr per Gebührenbescheid erhoben; erst nach Einzahlung der geforderten Gebühr wird die gewünschte Urkunde versandt. Eine Geburtsurkunde zur Vorlage bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie gebührenfrei. Bitte legen oder bringen Sie das Schreiben der Rentenversicherung mit.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Online-Antrag
Am schnellsten beantragen Sie Ihre Urkunde online. Melden Sie sich dazu zuerst mit Ihrem persönlichen Konto hier im Serviceportal an ("Anmelden") und beantragen Sie Ihre Urkunde anschließend hier auf der Seite unter der Überschrift "Online-Antrag/Nachricht".
Schriftlicher Antrag
Der schriftliche Antrag muss folgende Daten beinhalten:
- Geburtsdatum, Eheschließungsdatum, Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft oder Sterbedatum
- Vor- und Familiennamen (ggfls. Geburtsname)
- Art der benötigten Urkunde
- Fotokopie des Personalausweises bzw. Reisepass
Senden Sie Ihren Antrag bitte per Post an das Standesamt Würselen, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen.
Persönlicher Antrag
Bei persönlicher Beantragung benötigen Sie zusätzlich:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Antragsstellers
Sollte der/die Antragsteller/in eine/n Bevollmächtigte/n beauftragen:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Bevollmächtigten
- Personalausweis bzw. Reisepass des Urkundeninhabers
- schriftliche Vollmacht
Weiterführende Informationen
Bezirksregierung Köln zur Erteilung von Apostillen: www.bezreg-koeln.nrw.de (Suchwort: Apostille)