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Grundstücksteilung

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Ist die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und dieses Grundstück ist bebaut, so ist für die Fortschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 7 BauO NRW erforderlich.

Der Antrag auf Grundstücksteilung ist mit dem Formular der Architektenkammer NRW zu stellen: siehe Downloads

Zudem ist nach § 17 BauPrüfVO (Verordnung über Bautechnische Prüfungen) in Verbindung mit § 3 BauPrüfVO ein amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als M: 1:500 einzureichen. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/ einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan). Zusätzlich sind Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO einzureichen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.

Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücken sowie dem Prüfumfang und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

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