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Grundstücksteilung

Ist die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und dieses Grundstück ist bebaut, so ist für die Fortschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 7 BauO NRW erforderlich.

Der Antrag auf Grundstücksteilung ist mit dem Formular der Architektenkammer NRW zu stellen: siehe Downloads

Zudem ist nach § 17 BauPrüfVO (Verordnung über Bautechnische Prüfungen) in Verbindung mit § 3 BauPrüfVO ein amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als M: 1:500 einzureichen. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/ einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan). Zusätzlich sind Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO einzureichen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.

Gebühren

Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücken sowie dem Prüfumfang und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

Grundstücksteilung

Ist die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und dieses Grundstück ist bebaut, so ist für die Fortschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 7 BauO NRW erforderlich.

Der Antrag auf Grundstücksteilung ist mit dem Formular der Architektenkammer NRW zu stellen: siehe Downloads

Zudem ist nach § 17 BauPrüfVO (Verordnung über Bautechnische Prüfungen) in Verbindung mit § 3 BauPrüfVO ein amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als M: 1:500 einzureichen. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/ einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan). Zusätzlich sind Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO einzureichen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.

Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücken sowie dem Prüfumfang und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

Bauamt, neue Grenze https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1728/show
Bauordnungsamt (A 63)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Lipa

233, 5. Ebene

02405 67-6301
ayfer.lipa@wuerselen.de

Frau

Lambertus

Amtsleitung

231, 5. Ebene

02405 67-6300
claudia.lambertus@wuerselen.de

Herr

Antonopoulos

233, 5. Ebene

02405 67-6303
nikolaos.antonopoulos@wuerselen.de

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