Sondernutzung öffentlicher Straßen
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Sondernutzung beschreibt die Nutzung einer öffentlichen Straße, die über den üblichen Gemeingebrauch hinausgeht, beispielsweise durch Verkaufsstände, Außengastronomie oder Straßenmusik. Erlaubnisfreie, erlaubnisbedürftige Sondernutzungen und weitere Einzelheiten in diesem Zusammenhang sind in der sog. Sondernutzungssatzung geregelt.
Gebühren
Gebühren werden lt. Satzung erhoben.