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Schwerbehindertenparkausweis

Beschreibung Beschreibung

Es wird zwischen zwei Parkausweisen unterschieden. Eine Übersicht der öffentlichen Schwerbehindertenparkplätze steht als Download zur Verfügung.

„Blauer Parkausweis“

Die Stadt Würselen erteilt Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form des so genannten „blauen EU-Parkausweises“. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Ausstellung des Ausweises erfolgt i.d.R. sofort.

„Oranger Parkausweis“

Eine Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen, der so genannte „orange Parkausweis“, wird ebenfalls auf Antrag von der Stadt Würselen ausgestellt.

Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung für den "blauen Parkausweis" vorgelegt werden:

  • schriftlicher Antrag (Vordruck steht zum Download bereit)
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen "aG" oder "Bl" bzw. die Feststellung einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie oder einer vergleichbaren Funktionseinschränkung;
  • Personalausweis;
  • aktuelles Passfoto;
  • bei Verlängerung zusätzlich der alte Parkausweis; 
  • bei Antragstellung durch eine/n Bevollmächtigte/n oder Betreuer/in: Vollmacht und Personalausweis der/des Bevollmächtigten oder Betreuers/in (Original oder beidseitige Kopie).

Wegen der komplexen Voraussetzungen für den "orangenen Ausweis" wird um persönliche Kontaktaufnahme gebeten.

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