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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) digital

Kurzbeschreibung

Termin im Meldeamt online buchen

Buchen Sie Ihren Termin direkt online. Klicken Sie hier auf dieser Seite unter der Überschrift "Online-Antrag/Nachricht" auf den Link, eine Anmeldung im Serviceportal ist dafür nicht notwendig.

Beschreibung Beschreibung

Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen:

Seit dem 01.10.2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital.

Voraussetzung für die digitale Beantragung ist ein Personalausweis mit online Funktion und ein kompatibles Smartphone mit der AusweisApp 2.

Klicken Sie hier auf dieser Seite unter der Überschrift "Online-Antrag/Nachricht" auf den Link "Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen".

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Diese sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine ausgefüllte ärztliche Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorliegt.

Wie erhalte ich den UBS?

Jugendliche können den UBS ganz einfach und schnell alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten ausfüllen.

Sollte es trotzdem noch individuelle Fragen zum Ablauf oder Schwierigkeiten bei der Beantragung geben, unterstützt und berät die zuständige Behörde am Wohnort der Jugendlichen.

Wenn die online Beantragung abgeschlossen ist, erhalten die Jugendlichen ihren UBS und eine individuelle UBS-ID direkt aufs Smartphone. Diese müssen dann nur noch beim Termin der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden.

Bearbeitungszeitraum: Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort.

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reise- beziehungsweise Nationalpass oder elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.  

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen