Untersuchungsberechtigungsschein
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>Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Bearbeitungszeitraum: Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reise- beziehungsweise Nationalpass oder elektronischer Aufenthaltstittel)
- Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.