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Abmeldung eines Wohnsitzes

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen,
  • Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder        
  • einen Nebenwohnsitz in Würselen aufgeben.

Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Wird nur eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Nationalpass)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Abmeldung eines Wohnsitzes

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen,
  • Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder        
  • einen Nebenwohnsitz in Würselen aufgeben.

Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Wird nur eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Nationalpass)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Abmeldung, Wegzug, Abmeldung ins Ausland, Wegzug ins Ausland, Aufgabe Nebenwohnsitz, Abmeldung Nebenwohnsitz, Abmeldung Zweitwohnsitz, Aufgabe Zweitwohnsitz https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22831/show
Melde- und Standesamt (A 33)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Herr

Jungen

17, Foyer

02405 67-3306
karsten.jungen@wuerselen.de

Herr

Zigante-Schwartz

17, Foyer

02405 67-3307
silvano.zigante-schwartz@wuerselen.de

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