BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Auskunfts- und Übermittlungssperren in Meldeangelegenheiten

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.

Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes- die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.

Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:

  • Parteien
  • Wählergruppen & Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial

Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken:

  • der Werbung
  • des Adresshandels

Wichtig: Bereits bestehende Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmen- oder Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden analog übernommen und brauchen nicht neu erklärt zu werden.

Der Widerspruch oder die Einwilligung kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Widerspruchsrechten und zu der Möglichkeit der Einrichtung einer Auskunftssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Würselen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Bundespersonalausweis oder Reisepass

Auskunfts- und Übermittlungssperren in Meldeangelegenheiten

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.

Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes- die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.

Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:

  • Parteien
  • Wählergruppen & Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial

Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken:

  • der Werbung
  • des Adresshandels

Wichtig: Bereits bestehende Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmen- oder Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden analog übernommen und brauchen nicht neu erklärt zu werden.

Der Widerspruch oder die Einwilligung kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Widerspruchsrechten und zu der Möglichkeit der Einrichtung einer Auskunftssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Würselen.

Bundespersonalausweis oder Reisepass

Übermittlungssperre, Auskunftssperre, Weitergabe von Daten https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22832/show
Einwohnermeldeamt
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Rehe-Hermanns

17, Foyer

02405 67-3304
petra.rehe-hermanns@wuerselen.de

Suche

 

 

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten und Terminregelungen der Stadtverwaltung.
Fragen zum Serviceportal? Hilfe gibt es hier: FAQs

Info zu dieser Seite:

Anwohnerparken, Geburtsurkunde, Zahlungsabwicklung - auf der "Suche"-Seite können Sie gezielt nach Einrichtungen, Dienstleistungen und Ansprechpartnern suchen. Unter den jeweiligen Stichwörtern finden Sie auch die Öffnungszeiten.

Nachricht an die Stadtverwaltung | FAQs zum Serviceportal