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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

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Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsangehörige eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen, wobei ein Name nur aus wichtigem Grund geändert werden kann. Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Aus diesem Grund sollte sich der Antragsteller vorab beim Einwohnermeldeamt beraten lassen; die Beratung ist kostenlos.

Den Antrag für eine Namensänderung nimmt die Stadt Würselen entgegen; Bewilligungsbehörde ist jedoch die StädteRegion Aachen. 

Informationen und Kontakt zum Thema: StädteRegion Aachen

Einzelfallentscheidung

Bewilligungsbehörde ist die StädteRegion Aachen. Daher wird auch die Verwaltungsgebühr von der StädteRegion erhoben.

Zuständige Kontaktperson