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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

NEU: Terminanfrage Einwohnermeldeamt

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Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsangehörige eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen, wobei ein Name nur aus wichtigem Grund geändert werden kann. Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Aus diesem Grund sollte sich der Antragsteller vorab beim Einwohnermeldeamt beraten lassen; die Beratung ist kostenlos.

Den Antrag für eine Namensänderung nimmt die Stadt Würselen entgegen; Bewilligungsbehörde ist jedoch die StädteRegion Aachen. 

Gebühren

Bewilligungsbehörde ist die StädteRegion Aachen. Daher wird auch die Verwaltungsgebühr von der StädteRegion erhoben.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Einzelfallentscheidung

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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsangehörige eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen, wobei ein Name nur aus wichtigem Grund geändert werden kann. Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Aus diesem Grund sollte sich der Antragsteller vorab beim Einwohnermeldeamt beraten lassen; die Beratung ist kostenlos.

Den Antrag für eine Namensänderung nimmt die Stadt Würselen entgegen; Bewilligungsbehörde ist jedoch die StädteRegion Aachen. 

Einzelfallentscheidung

Bewilligungsbehörde ist die StädteRegion Aachen. Daher wird auch die Verwaltungsgebühr von der StädteRegion erhoben.

Name https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22833/show
Melde- und Standesamt (A 33)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Rehe-Hermanns

17, Foyer

02405 67-3304
petra.rehe-hermanns@wuerselen.de

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