Befreiung von der Ausweispflicht
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Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen, können von der Ausweispflicht befreit werden. Sie erhalten dann eine entsprechende Bescheinigung und benötigen künftig keinen Personalausweis mehr. Dies sind insbesondere Menschen, die einen Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten haben oder die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 bis 4 Wochen
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Antrag zur Befreiung inklusive aller bezeichneten Unterlagen