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Reisepass (ePass) für im Ausland lebende Deutsche

HINWEIS: Für in Belgien und in den Niederlanden wohnende Bürger*innen muss die Erstbeantragung bei der Botschaft in Brüssel bzw. Amsterdam erfolgen!

Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Einwohnermeldeamt nicht erfolgen kann.

Antragstellung

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.

Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets  oder andere Reiseunterlagen, sind vorzuweisen.

Gültigkeiten
  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 4 bis 6 Wochen in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3 bis 5 Arbeitstage. Der vorläufige Reisepass wird direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Gebühren

120,00 Euro (mit 32 Seiten für über 24-Jährige) bzw.
75,00 Euro (mit 32 Seiten für unter 24-Jährige)

ggf. Zuschläge:

 + 32,00 Euro für die Antragstellung im Expresspassverfahren
 + 22,00 Euro für die erweiterte Version mit 48 Seiten

vorläufiger Reisepass

 52,00 Euro

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel)
  • bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
  • die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
  • Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate

Weiterführende Informationen

Deutsche Botschaft in Brüssel: bruessel.diplo.de

Deutsche Vertretung in den Niederlanden: niederlande.diplo.de

Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de

Reisepass (ePass) für im Ausland lebende Deutsche

HINWEIS: Für in Belgien und in den Niederlanden wohnende Bürger*innen muss die Erstbeantragung bei der Botschaft in Brüssel bzw. Amsterdam erfolgen!

Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Einwohnermeldeamt nicht erfolgen kann.

Antragstellung

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.

Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets  oder andere Reiseunterlagen, sind vorzuweisen.

Gültigkeiten
  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 4 bis 6 Wochen in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3 bis 5 Arbeitstage. Der vorläufige Reisepass wird direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt.

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel)
  • bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
  • die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
  • Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate

Deutsche Botschaft in Brüssel: bruessel.diplo.de

Deutsche Vertretung in den Niederlanden: niederlande.diplo.de

Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de

120,00 Euro (mit 32 Seiten für über 24-Jährige) bzw.
75,00 Euro (mit 32 Seiten für unter 24-Jährige)

ggf. Zuschläge:

 + 32,00 Euro für die Antragstellung im Expresspassverfahren
 + 22,00 Euro für die erweiterte Version mit 48 Seiten

vorläufiger Reisepass

 52,00 Euro

Reisepass, Expresspass, Pass, Auslandsdeutsche https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23025/show
Melde- und Standesamt (A 33)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Herr

Jungen

17, Foyer

02405 67-3306
karsten.jungen@wuerselen.de

Frau

Rehe-Hermanns

17, Foyer

02405 67-3304
petra.rehe-hermanns@wuerselen.de

Frau

Zerbe

17

02405 67-3305
baerbel.zerbe@wuerselen.de

Herr

Zigante-Schwartz

17, Foyer

02405 67-3307
silvano.zigante-schwartz@wuerselen.de

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