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Werbeanlagen

Beschreibung Beschreibung

Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei sind Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorrübergehend für höchstens 2 Monate angebracht werden, außer im Außenbereich. Genehmigungsfrei sind Werbeanlagen, die z. B. maximal 1 m² groß sind oder auf Sportanlagen angebracht sind.

  • Bauantrag (2-fach) lt. Formular (siehe Download)

  • Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (2-fach) mit genauer Einzeichnung des Standortes der Werbeanlage
    Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (nicht älter als 6 Monate) erstellt sein. Der Lageplan muss enthalten: rechtmäßige Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, ggfs. Abstandsflächenberechnung, Abstände zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen.
    Den Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt der Städteregion Aachen (Serviceportal StädteRegion Aachen | Link.

  • Zeichnung im Maßstab 1:50 (2-fach)
    Hinweis: die Zeichnung muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage, ihre Maße, auch bezogen auf den Anbringungsort, sowie der Farben mit Angabe der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL – Farbregister enthalten)

  • Herstellungskosten der Werbeanlage

In Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.

Die Bearbeitung von Bauanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

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