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Bußgelder im Bereich Bauordnung und Wohnungsaufsicht

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Ordnungswidrigkeiten können nach § 86 der Landesbauordnung NRW mit Bußgeldern belegt werden. Insgesamt zählt dieser Paragraph 27 bauordnungsrechtliche Tatbestände auf, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Im Gegensatz zum Straßenverkehr gibt es im Baurecht keinen Bußgeldkatalog, der genau festlegt, welcher Verstoß mit welcher Bußgeldhöhe zu erheben ist.

Bei der rechtlichen Würdigung des jeweiligen Sachverhaltes durch die Bußgeldstelle erfolgt insbesondere die Feststellung, ob und welche ahndungswürdigen Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Je nach dem Ergebnis der Prüfung kommt es zu einem Verwarnungsgeldangebot, zur Festsetzung einer Geldbuße in einem Bußgeldbescheid oder zur Einstellung des Verfahrens.

Die häufigsten zu ahndenden Verstöße im Baurecht sind zum Beispiel:

  • Errichten einer baulichen Anlage ohne Genehmigung
  • Ändern einer baulichen Anlage ohne Genehmigung
  • Errichten einer baulichen Anlage, abweichend von der Ihnen erteilten Genehmigung
  • Errichten einer baulichen Anlage (Werbeanlage) ohne Genehmigung

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