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Bauantrag

Beschreibung Beschreibung

Information für Bauherren und Architekten

Es werden grundsätzlich zwei Verfahren unterschieden:

  • das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018, welches für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-5 (bis zur Hochhausgrenze) und für „kleine“ Sonderbauten vorgesehen ist;

  • das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 für große Sonderbauten nach § 50 Abs. 2.

Zur schnellstmöglichen Bearbeitung von Bauanträgen, sortieren Sie bitte die Antragsunterlagen wie folgt:

  1. Antragsformular | jeweiliges Formular der Architektenkammer NRW: siehe Downloads
  2. Erhebungsbogen (Webseite Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Link)
  3. Baubeschreibung | Formular der Architektenkammer NRW: siehe Downloads
  4. Betriebsbeschreibung
    - für gewerbliche Anlagen | Formular der Architektenkammer NRW: siehe Downloads bzw.
    - für land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben | Formular der Architektenkammer NRW: siehe Downloads
  5. Wohn- und Nutzflächenberechnung
  6. Stellplatznachweis
  7. Berechnung des umbauten Raumes/der Herstellungskosten
  8. Berechnungen GRZ und GFZ
  9. Bauordnungsrechtliche Nachweise
  10. Planungsrechtliche Nachweise
  11. Brandschutztechnische Stellungnahme/Brandschutzkonzept (je nach Erfordernis)
  12. Barrierefrei-Konzept gem. § 9a BauPrüfVO (je nach Erfordernis)
  13. Gutachten und sonstige gutachterliche Konzepte (je nach Erfordernis)
  14. Sonstiges, z. B: Statistikbogen, Rodungsantrag, Fotodokumentation, etc. (je nach Erfordernis)
  15. Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Deutsche Grundkarte (nicht älter als 6 Monate)
  16. Lageplan nach § 3 BauPrüfVO
  17. Bereitschaftserklärung zur Übernahme einer Baulast (je nach Erfordernis)
  18. Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO
  19. Angrenzerzustimmungen (je nach Erfordernis)

Die Unterlagen müssen im Original, unterschrieben und gestempelt sein. Auch sollten die Unterlagen gelocht, größere Planformate mit Lochrandverstärkern ausgestattet sein.

Bitte heften Sie keine Unterlagen zusammen.

Es werden Gebühren erhoben.