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Städtebauliche Verträge

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Die Stadt kann mit privaten Investoren städtebauliche Verträge gemäß §§ 11 und 12 des Baugesetzbuches abschließen.

Gegenstände eines städtebaulichen Vertrages können z. B. sein:

  • Übernahme von Planungskosten
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Neuordnung der Grundstücksverhältnisse
  • Bodensanierungen
  • Regelungen zur Grundstücksnutzung
  • Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum
  • Schaffung von Flächen für Spielplätze und Kindertagesstätten
  • ökologische Maßnahmen

Hiermit verbunden ist eine Übernahme von Kosten und sonstigen Aufwendungen durch den Vertragspartner.

Städtebauliche Verträge werden häufig im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen* abgeschlossen.

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