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Denkmalpflege, Denkmalschutz

Nach den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend sind für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und wenn für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. En Denkmal ist also ein Objekt, das uns an ein bestimmtes vergangenes Geschehen erinnern soll.

Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind.

Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Auflagen oder Untersagungen, die Denkmalpflege sicherstellen.

Irrtümer im Denkmalschutz

Wie zu vielen Themen des täglichen Lebens gibt es auch rund um das Thema Denkmalschutz weitverbreitete "Gerüchte". Einige dieser Irrtümer sind hier zusammengefasst und erläutert.

  • Ein Objekt/ Gebäude wird erst mit der Unterschutzstellung zum Denkmal.
  • Denkmalwert sind nur einzigartige, herausragende oder schöne Kunstwerke oder Gebäude.
  • Denkmäler stammen immer aus vergangener Zeit; je älter, desto denkmalwerter ist ein Objekt.
  • Ein verfallenes oder schlecht erhaltenes Objekt ist nicht mehr denkmalwert und braucht nicht mehr unter Denkmalschutz gestellt zu werden.
  • Denkmalwert ist nur das, was die Öffentlichkeit sieht.
  • Denkmalwert ist nur das, was im Originalzustand erhalten ist.
  • Nach der Unterschutzstellung darf ein Denkmal nicht mehr verändert oder umgenutzt werden.
  • Denkmalgeschützte Wohngebäude lassen sich nicht energetisch sanieren.
  • Solaranlagen an und auf denkmalgeschützten Gebäuden sind generell verboten.
  • Der Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes lohnt sich nicht.

Was hingegen richtig ist und warum, können Sie im Download "Irrtümer im Denkmalschutz" detailliert nachlesen.

INFO-Seite: Denkmalpflege, Denkmalschutz

Auf der INFO-Seite zum Thema stehen folgende ausführliche Inhalte zur Verfügung:

  • Denkmalliste
  • Beratungsangebot für Denkmaleigentümer
  • Finanzielle Förderung
  • Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern

weiterlesen...

Gebühren

Eintragungen in die Denkmalliste sind, auch wenn sie von den Eigentümern beantragt werden, immer gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Welche Unterlagen in welchem Fall eingereicht werden müssen, lesen Sie bitte auf der INFO-Seite nach.

Denkmalpflege, Denkmalschutz

Nach den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend sind für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und wenn für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. En Denkmal ist also ein Objekt, das uns an ein bestimmtes vergangenes Geschehen erinnern soll.

Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind.

Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Auflagen oder Untersagungen, die Denkmalpflege sicherstellen.

Irrtümer im Denkmalschutz

Wie zu vielen Themen des täglichen Lebens gibt es auch rund um das Thema Denkmalschutz weitverbreitete "Gerüchte". Einige dieser Irrtümer sind hier zusammengefasst und erläutert.

  • Ein Objekt/ Gebäude wird erst mit der Unterschutzstellung zum Denkmal.
  • Denkmalwert sind nur einzigartige, herausragende oder schöne Kunstwerke oder Gebäude.
  • Denkmäler stammen immer aus vergangener Zeit; je älter, desto denkmalwerter ist ein Objekt.
  • Ein verfallenes oder schlecht erhaltenes Objekt ist nicht mehr denkmalwert und braucht nicht mehr unter Denkmalschutz gestellt zu werden.
  • Denkmalwert ist nur das, was die Öffentlichkeit sieht.
  • Denkmalwert ist nur das, was im Originalzustand erhalten ist.
  • Nach der Unterschutzstellung darf ein Denkmal nicht mehr verändert oder umgenutzt werden.
  • Denkmalgeschützte Wohngebäude lassen sich nicht energetisch sanieren.
  • Solaranlagen an und auf denkmalgeschützten Gebäuden sind generell verboten.
  • Der Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes lohnt sich nicht.

Was hingegen richtig ist und warum, können Sie im Download "Irrtümer im Denkmalschutz" detailliert nachlesen.

INFO-Seite: Denkmalpflege, Denkmalschutz

Auf der INFO-Seite zum Thema stehen folgende ausführliche Inhalte zur Verfügung:

  • Denkmalliste
  • Beratungsangebot für Denkmaleigentümer
  • Finanzielle Förderung
  • Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern

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Welche Unterlagen in welchem Fall eingereicht werden müssen, lesen Sie bitte auf der INFO-Seite nach.

Eintragungen in die Denkmalliste sind, auch wenn sie von den Eigentümern beantragt werden, immer gebührenfrei.

Bauamt, Denkmal https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1499/show
Bauordnungsamt (A 63)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Herr

Haas

254, 5. Ebene

02405 67-6306
rainer.haas@wuerselen.de

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