Städtebauliche Verträge
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Die Stadt kann mit privaten Investoren städtebauliche Verträge gemäß §§ 11 und 12 des Baugesetzbuches abschließen.
Gegenstände eines städtebaulichen Vertrages können z. B. sein:
- Übernahme von Planungskosten
- Erschließungsmaßnahmen
- Neuordnung der Grundstücksverhältnisse
- Bodensanierungen
- Regelungen zur Grundstücksnutzung
- Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum
- Schaffung von Flächen für Spielplätze und Kindertagesstätten
- ökologische Maßnahmen
Hiermit verbunden ist eine Übernahme von Kosten und sonstigen Aufwendungen durch den Vertragspartner.
Städtebauliche Verträge werden häufig im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen* abgeschlossen.