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Integrationsarbeit

Die Stadt Würselen stellt jährliche Finanzmittel in Höhe von 60.000,00 € zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Migrant:innen und neuzugewanderte Personen zur Verfügung. Das Budget wird durch das Sozialamt (A50) in Person der städtischen Integrationsbeauftragten verwaltet und nach Maßgabe der Richtlinien gewährt.

Durch die Förderung werden berechtigte Antragsteller:innen mit kommunalen Mitteln bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen unterstützt, die den beidseitigen Integrationsprozess zwischen Migrant:innen und Aufnahmegesellschaft im Stadtgebiet Würselens fördern und weiter voranbringen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen nach den vorliegenden Richtlinien besteht nicht. Die Zuschüsse können nur im Rahmen der vom Rat der Stadt Würselen bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt werden.

Im Folgenden finden Sie die Richtlinien zur Vergabe des Integrationsbudgets, den Förderantrag sowie einen vorgefertigten Verwendungsnachweis, der binnen 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes einzureichen ist. Die Fristen zur Einreichung von Förderanträgen für das Folgejahr entfallen jeweils auf den 31.10. des laufenden Jahres.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Integrationsarbeit

Die Stadt Würselen stellt jährliche Finanzmittel in Höhe von 60.000,00 € zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Migrant:innen und neuzugewanderte Personen zur Verfügung. Das Budget wird durch das Sozialamt (A50) in Person der städtischen Integrationsbeauftragten verwaltet und nach Maßgabe der Richtlinien gewährt.

Durch die Förderung werden berechtigte Antragsteller:innen mit kommunalen Mitteln bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen unterstützt, die den beidseitigen Integrationsprozess zwischen Migrant:innen und Aufnahmegesellschaft im Stadtgebiet Würselens fördern und weiter voranbringen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen nach den vorliegenden Richtlinien besteht nicht. Die Zuschüsse können nur im Rahmen der vom Rat der Stadt Würselen bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt werden.

Im Folgenden finden Sie die Richtlinien zur Vergabe des Integrationsbudgets, den Förderantrag sowie einen vorgefertigten Verwendungsnachweis, der binnen 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes einzureichen ist. Die Fristen zur Einreichung von Förderanträgen für das Folgejahr entfallen jeweils auf den 31.10. des laufenden Jahres.

Integrationsbeauftragte, Integration, Migration, Integrationsbudget https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/97050/show
Sozialamt (A 50)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Schmidt

Integrationsbeauftragte

31, 1. Ebene

02405 67-5007
andrea.schmidt@wuerselen.de

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