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Jugendhilfe im Strafverfahren

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Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und begleitet junge Menschen (14 – 21 Jahre) und deren Familien vor, während und nach einem Jugendstrafverfahren.

Sie informiert Betroffene:

  • Was kommt auf mich zu?
  • Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab und muss ich da alleine hin?
  • Wie geht es zu Hause weiter?
  • Und weitere Fragen…

Außerdem werden Unterstützungsangebote und Hilfen zur Vermeidung weiterer Straftaten vermittelt.

In der Regel nimmt die Jugendhilfe im Strafverfahren den Kontakt zu den Jugendlichen und deren Familien oder zu den Heranwachsenden auf.

Die Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Familien können sich gerne auch eigeninitiativ bei der Jugendhilfe im Strafverfahren melden.

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